NRW-Bürgerbus

Zuletzt aktualisiert vor 2 Jahren

Der Bürgerbus in NRW

         Dachverband: PRO BÜRGERBUS NRW:  http://www.pro-buergerbus-nrw.de/

Verein

Auf der Tatsache, dass in einer Gemeinde oder Stadt entweder gar kein oder nur ein unzureichendes Nahverkehrsangebot vorhanden ist, basieren die ersten Überlegungen, die aus der Bevölkerung kommen. In der Regel setzen sich betroffene Bürgerinnen und Bürger zusammen und skizzieren erste Vorstellungen. Haben sie sich auf gemeinsame Vorstellungen geeinigt, kann ein Bürgerbusverein gegründet werden. Der nimmt dann Kontakte mit der Gemeinde/Stadt und einem Verkehrsunternehmen auf und arbeitet die notwendigen Maßnahmen zur Aufnahme des Betriebes und zur Finanzierung des Projektes ab. Dazu gehören beispielsweise die Festlegung der Fahrstrecke und des Fahrplans. Zur Finanzierung steht dafür auch die Organisationspauschale des Landes zur Verfügung.

 

Der Bürgerbusverein organisiert den Betrieb. Er wirbt Fahrerinnen und Fahrer an, organisiert die notwendige medizinische Voruntersuchung und die Schulung, stellt den Dienstplan auf und sorgt für das „Vereinsleben“. Die finanzielle Abwicklung (Verbuchung von Erträgen und Aufwendungen, Abrechnung mit Gemeinde und Verkehrsunternehmen) kann der Verein selbst übernehmen oder diese Aufgabe dem betreuenden Verkehrsunternehmen übertragen.

Gemeinde

Damit die Landesregierung NRW Gelder für die Beschaffung eines Busses und die Organisation des Vereins zur Verfügung stellt, muss die Gemeinde den Beschluss fassen, das anfallende Betriebsdefizit zu übernehmen. Damit soll die finanzielle Tragfähigkeit des Projektes sicher gestellt werden. Das betreuende Verkehrsunternehmen als professioneller Anbieter von Nahverkehrsleistungen ist sowohl Konzessionsinhaber der Linie als auch Eigentümer des Fahrzeugs. Hierdurch werden die Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetzes erfüllt.

 

Die Landesregierung

Sie fördert die Folgeanschaffung eines rollstuhlgerechten Niederflur-Busses mit 60.000 Euro. Der Rest der Kaufsumme muss von Stadt und/oder Bürgerbusverein finanziert werden. Dazu können natürlich auch Spendengelder verwendet werden. Zudem unterstützt das Land jeden Verein (nur mit „Inseltarif“) pro Jahr mit 6.500 Euro, damit dieser seine organisatorischen Aufgaben wahrnehmen kann. Voraussetzungen für die Förderungen sind:

  • Es muss ein Verein bestehen, dem die notwendige Anzahl ehrenamtlicher Fahrerinnen und Fahrer angehört, um einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten.
  • Es muss ein schlüssiges Verkehrskonzept vorliegen (keine Konkurrenz zum bestehenden Busangebot, Vorlage eines Angebotes, das mit einem Fahrzeug zu bewältigen ist).
  • Seitens der Gemeinde/Stadt muss die Erklärung zur Übernahme des Defizits vorliegen.